Heilpraktiker Physiotherapie

Da wir über die Zusatz­aus­bil­dung zum Heil­prak­ti­ker Phy­sio­the­ra­pie ver­fü­gen, sind wir auch berech­tigt zur Befun­der­stel­lung und Behand­lung ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung. Die­se Mög­lich­keit der The­ra­pie wird aller­dings nicht von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Von den pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen, den Bei­hil­fe­stel­len oder pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen wer­den die Kos­ten aber meis­tens erstat­tet. Spre­chen Sie daher mit Ihrer zustän­di­gen Krankenversicherung.

Falls Sie schnell einen Ter­min benö­ti­gen, kön­nen Sie daher auch ger­ne ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung zu uns kom­men und alle The­ra­pien als Selbst­zah­ler in Anspruch nehmen.