Kosten
Verordnungsfähige Therapien werden auf Grundlage Ihres vom Arzt ausgestellten Rezepts von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Dabei fällt bei gesetzlich versicherten Patienten die Zahlung des gesetzlich verpflichteten Eigenanteils an.
Die Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten ist je nach bestehender Versicherung unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung.
Behandlungsformen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen gezahlt werden, können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Gesetzlich Versicherte
müssen ab dem 18. Lebensjahr derzeit eine Rezeptgebühr von 10 € und eine Zuzahlung von 10 % je verordneter Leistung als Eigenanteil zahlen. Bei diesen Zuzahlungen handelt es sich nicht um zusätzliche Einnahmen der Physiotherapeuten, sondern um verpflichtende Zahlungen. Diese werden mit den Krankenkassen verrechnet, sofern Sie nicht hiervon befreit sind. Kinder unter 18 Jahren sind beispielsweise generell von Zuzahlungen befreit. Die Befreiung einer Zuzahlung ist auf den Rezepten vermerkt.
Eine Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Privat Versicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung in unterschiedlichem Umfang. Fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bei der Vergütung folgen wir der Empfehlung unseres Bundesverbandes für selbstständige Physiotherapeuten (IfK). Dieser schlägt Sätze vor, die einem Rahmen des 1,6 – 2,3‑fachen vdek-Satzes (Verband der Ersatzkassen) entsprechen.
Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Da wir über die Zusatzausbildung zum Heilpraktiker Physiotherapie verfügen, sind wir berechtigt zur Befunderstellung und Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Die Kosten für diese Möglichkeit der Therapie wird allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erstattet werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen. Sprechen Sie daher mit Ihrer zuständigen Krankenversicherung.
Für diese Behandlungen stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie vor Ort in bar oder per Überweisung begleichen können. Kartenzahlung vor Ort ist leider nicht möglich.
Therapieausfall
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so haben Sie die Möglichkeit diesen bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin abzusagen. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02222 994996 (persönlich bzw. Anrufbeantworter) oder per Email unter praxis@physiotimes.de.
Geht Ihre Terminabsage nicht rechtzeitig bei uns ein, so versuchen wir trotzdem diesen Termin mit Patienten der Warteliste erneut zu belegen. Gelingt uns dies nicht, so müssen wir Ihnen die aktuell entstandenen Ausfallkosten leider entsprechend in Rechnung stellen.