Kosten

Ver­ord­nungs­fä­hi­ge The­ra­pien wer­den auf Grund­la­ge Ihres vom Arzt aus­ge­stell­ten Rezepts von der gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­kas­se über­nom­men. Dabei fällt bei gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten die Zah­lung des gesetz­lich ver­pflich­te­ten Eigen­an­teils an.
Die Kos­ten­über­nah­me bei pri­vat ver­si­cher­ten Pati­en­ten ist je nach bestehen­der Ver­si­che­rung unter­schied­lich. Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor Behand­lungs­be­ginn bei Ihrer Krankenversicherung.

Behand­lungs­for­men, deren Kos­ten nicht von den gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen gezahlt wer­den, kön­nen Sie selbst­ver­ständ­lich auch als Selbst­zah­ler in Anspruch nehmen.

Gesetzlich Versicherte

müs­sen ab dem 18. Lebens­jahr der­zeit eine Rezept­ge­bühr von 10 € und eine Zuzah­lung von 10 % je ver­ord­ne­ter Leis­tung als Eigen­an­teil zah­len. Bei die­sen Zuzah­lun­gen han­delt es sich nicht um zusätz­li­che Ein­nah­men der Phy­sio­the­ra­peu­ten, son­dern um ver­pflich­ten­de Zah­lun­gen. Die­se wer­den mit den Kran­ken­kas­sen ver­rech­net,  sofern Sie nicht hier­von befreit sind. Kin­der unter 18 Jah­ren sind bei­spiels­wei­se gene­rell von Zuzah­lun­gen befreit. Die Befrei­ung einer Zuzah­lung ist auf den Rezep­ten vermerkt.

Eine Befrei­ung kön­nen Sie bei Ihrer Kran­ken­kas­se beantragen.

Privat Versicherte

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten einer phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung in unter­schied­li­chem Umfang. Fra­gen Sie daher bei Ihrer Kran­ken­kas­se nach.

Bei der Ver­gü­tung fol­gen wir der Emp­feh­lung unse­res Bun­des­ver­ban­des für selbst­stän­di­ge Phy­sio­the­ra­peu­ten (IfK). Die­ser schlägt Sät­ze vor, die einem Rah­men des 1,6 – 2,3‑fachen vdek-Sat­zes (Ver­band der Ersatz­kas­sen) entsprechen.

Behandlung ohne ärztliche Verordnung

Da wir über die Zusatz­aus­bil­dung zum Heil­prak­ti­ker Phy­sio­the­ra­pie ver­fü­gen, sind wir berech­tigt zur Befun­der­stel­lung und Behand­lung ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung. Die Kos­ten für die­se Mög­lich­keit der The­ra­pie wird aller­dings nicht von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Erstat­tet wer­den die Kos­ten von pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen oder pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen. Spre­chen Sie daher mit Ihrer zustän­di­gen Krankenversicherung.

Für die­se Behand­lun­gen stel­len wir Ihnen eine Rech­nung aus, die Sie vor Ort in bar oder per Über­wei­sung beglei­chen kön­nen. Kar­ten­zah­lung vor Ort ist lei­der nicht möglich.

Therapieausfall

Soll­ten Sie einen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, so haben  Sie die Mög­lich­keit die­sen bis zu 24 Stun­den vor Ihrem Ter­min abzu­sa­gen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter der Tele­fon­num­mer 02222 994996 (per­sön­lich bzw. Anruf­be­ant­wor­ter) oder per Email unter praxis@physiotimes.de.

Geht Ihre Ter­min­ab­sa­ge nicht recht­zei­tig bei uns ein, so ver­su­chen wir trotz­dem die­sen Ter­min mit Pati­en­ten der War­te­lis­te erneut zu bele­gen. Gelingt uns dies nicht, so müs­sen wir Ihnen die aktu­ell ent­stan­de­nen Aus­fall­kos­ten lei­der ent­spre­chend in Rech­nung stellen.